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Großraumbüros
bis 450 m²

Durch Zusammenlegung zweier benachbarter Mieteinheiten kann auch eine vermietbare Bürofläche von bis zu 450 m² geschaffen werden. So mieten Sie eine ganze Etage ausgehend von Ihrem Treppen­haus. Die Eingangstür wird dann auf das Treppenhaus zurück versetzt.
 

Bei Verzicht auf die Trennwände lässt sich jede dieser Mieteinheiten als Großraumbüro verwirklichen.